
Liebe Ehrenamtliche des Familienzentrums, liebe Familien,
der Kirchenvorstand hat am 21.10. 2021 beschlossen, dass für alle Veranstaltungen in der Gemeinde (also auch im Familienzentrum) die 2-G- Regel gilt. (Ausgeschlossen hiervon sind Gottesdienste und Andachten, zu denen alle Menschen Zugang erhalten sollen!) Wir wissen, dass einige von Ihnen diese 2-G- Regel als unakzeptabel finden werden. Diese Entscheidung ist uns jedoch nicht leicht gefallen. Es ist uns sehr wichtig unsere Gäste zu schützen und folgen deshalb der Empfehlung der niedersächsischen Verordnung und der der Landeskirche Hannover. Bei den steigenden Corona Fallzahlen hoffen wir auf Ihr Verständnis!
Geimpfte müssen analog oder digital ihre vollständige Impfung nachweisen, die letzte Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen.
Genesene müssen einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion vorlegen, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt ist.
Personen, die aus medizinischen Gründen oder als Teilnehmende an einer klinischen Studie nicht geimpft werden dürfen und dies durch ein ärztliches Attest bestätigen können, müssen einen Nachweis eines negativen Tests vorlegen, der max. 24 Stunden (Antigentest) oder 48 Stunden (PCR-Test) alt ist. Ein mitgebrachter Selbsttest reicht nicht aus.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen keinen Nachweis vorlegen.
Um die tägliche oder wöchentliche Zutrittskontrolle zu erleichtern, bekommen die Gäste beim ersten Treffen entweder einen „Geimpften- Ausweis“ oder einen „Genesenen- Ausweis“. Bei den nächsten Treffen muss nur der Ausweis gezeigt werden.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung,
i.A. Pastorin Martyna Pieczka